Streitwert

Der Streitwert (auch Prozesswert)[1] ist in Prozessen vor Gericht von Bedeutung und monetärer Ausdruck des Streitgegenstandes. Außerhalb des streitigen Verfahrens spricht man statt vom Streit- vom Gegenstandswert, beziehungsweise zur Tätigkeit der Notare vom Geschäftswert, in Familiensachen vom Verfahrenswert.

Man unterscheidet zwischen dem Zuständigkeitsstreitwert, Rechtsmittelstreitwert und dem Gebührenstreitwert.

  1. Dieter Meyer: Gerichtskostengesetz: Kommentar. Walter de Gruyter, 2007, ISBN 978-3-11-097868-1, S. 321.

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